Newsletter Nr. 04

VSF-Treffen mit Frau Ministerin Feller am 20.12.2023 in Düsseldorf

Liebe KollegInnen,

der gesamte Vorstand wünscht allen Mitgliedern ein gutes Jahr 2024.

Mit Beginn der Weihnachtsferien hatten wir noch ein Gespräch mit der Ministerin über das wir Euch gern informieren.

Das Gespräch fand am 20.12.23 statt. Teilgenommen haben:

MSB:   Frau Feller, Frau Mauermann, Herr Dicke

VSF: Dirk Krist, Frauke Eckert, Jürgen Bernroth

Rückblickend finden wir, dass das Gespräch in einer sehr wertschätzenden und angenehmen Atmosphäre stattgefunden hat. Die Ministerin hat sich über das geplante Zeitfenster hinaus viel Zeit für unsere Themen genommen.

  1. Stand der Erhebung zur AO-SF-Evaluation

Die Ministerin hat wenig zum aktuellen Inhalt erzählen können. Die Zeitschiene für die Vorstellung der Evaluationsergebnisse in den einzelnen Förderschwerpunkten und die damit verbundenen Vorschläge zu Änderungen werden im 1. Quartal des neuen Jahres im Beirat vorgestellt und dann in den Schulausschuss gebracht. Ziel der Ministerin ist eine deutliche Verschlankung der momentanen, sehr unterschiedlichen Verfahren, um Personalressourcen für den Unterricht zu gewinnen.

Wie in den Gesprächen zuvor haben wir deutlich auf die unverzichtbare Fachexpertise der Förderschulen hingewiesen. Das im Blick zu behalten ist der Ministerin ein Anliegen.

Momentan liegt der Fokus aber vor allem auf der Stärkung der Basiskompetenzen in den Fachbereichen Deutsch und Mathematik im Bereich der Primarstufe.

Dazu ist die Bereitstellung eines umfassenden Screening- und Förderprogramms angedacht, das im Herbst 24 konkretisiert werden soll.

Die Ministerin will eine Förderung von Kindern frühestmöglich ansetzen. Dazu gibt es bereits Gespräche zwischen MSB und MKJFGFI.

Wir haben Modelle der Vergangenheit im Sinne einer vorschulischen Förderung an Förderschulen mit der Ministerin besprochen. Ob es eine Anbindung an Förderschulen geben könnte oder wie weit eine Kooperation mit bestehenden Systemen umsetzbar wäre, ist momentan komplett offen. Um eine frühe Förderung konzeptionell zu verankern, muss zwischen beiden Ministerien eine klare Vereinbarung gefunden werden.

  1. Ausbildungsordnung für LAA und individuelle Umsetzung in den Studienseminaren

Wir haben in dem Gespräch mit der Ministerin unsere Bedenken zu den Ausbildungsmodellen einer 60/40 Regelung geäußert und die Bedeutung einer fachlichen Qualifikation durch die Ausbildung an einer Förderschule diskutiert. Die Zielsetzung des MSB ist die frühzeitige Gewinnung von LehrerInnen für das Gemeinsame Lernen. Wir haben Alternativen wie die generelle Stärkung des Interesses von AbiturientInnen benannt. Die Ministerin erklärte, dass die Werbung für den LehrerInnenberuf in verschiedenen Richtungen angesetzt werden muss.

Auch dieses Thema werden wir weiterverfolgen und bitten Euch um Rückmeldung zu den Erfahrungswerten der nächsten Ausbildungsintervalle. Es interessiert uns vor allem, ob die regionalen Unterschiede in der Auslegung der Ausbildung weiterhin bestehen bleiben und wie die Reaktion der LAA auf diese Module ist.

  1. Entlastung des Systems Schule:

Da Frau Feller diesen Punkt in den letzten Gesprächen immer benannt hat, haben wir verschiedene Aspekte darunter zusammengefasst.

3.1 Zweite KonrektorInnenstelle in Schulverbünden und großen Förderschulsystemen

Dieses Thema haben wir auch in den letzten Gesprächen mit Frau Feller diskutiert und werden es ebenfalls mit in die nächsten Gespräche nehmen.

Die Festlegung hat tiefe Auswirkungen auf die Einrichtung von Planstellen. Wir haben die besondere Situation für KollegInnen, die Aufgaben der Schulleitung übernehmen geschildert. Unsere Argumentation gerade für große Förderschulsysteme mit mehreren Standorten konnte Frau Feller nachvollziehen.

3.2 Schulverwaltungsassistenten an Förderschulen

Wir haben die unterschiedliche Handhabung in der Beantragung und Umsetzung in den einzelnen Bezirksregierungen besprochen. Frau Feller war sehr irritiert über unsere Darstellung. Es gibt klare Vorgaben dazu. Sie wird die Verfahrensweise überprüfen lassen und uns dazu eine Rückmeldung geben.

3.3 Erweiterung der Personalressourcen über MPT oder Kapitalisierung von weiteren Stellen

Tatsächlich wird über eine Weiterführung des Programms gedacht. Allerdings werden rechtliche Vorgaben dafür geprüft. Da bislang die Stellen unbefristet besetzt wurden, wird eine zeitliche Begrenzung der Arbeitsverträge überprüft.

3.4 Perspektive des Programms „Alltagshelfer/innen“

Wir haben aus vielen Schulen positive Rückmeldungen über die Stellenbesetzungen erhalten und mit der Ministerin mit Blick auf das Auslaufen des Modells im Sommer 2025 Perspektiven für diese Stellen besprochen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann sie darüber keine abschließende Auskunft geben. Generell ist in der Diskussion, wie mit diesen Stellen weiter verfahren werden soll. Wir werden auch diesen Punkt mit in das nächste Gespräch nehmen.

3.5 Infrastrukturmodell“ Schulbegleitung in allen Kreisen/Bezirksregierungen

Der Einsatz von Integrationshilfen/Schulbegleitungen ist stark abhängig von den Verfahrensweisen in den einzelnen Kommunen und Kreisen. Wir haben mit der Ministerin ein einheitliches Konzept angesprochen, das den Einsatz solcher Stellen für die jeweilige Schule flexibler gestalten könnte. Frau Feller stellt die Problematik unterschiedlicher Ressorts da, äußert aber, dass daran gearbeitet wird Integrationshilfen, in einer anderen Modellstruktur nutzbar zu machen.

3.6 Ressourcenakquise von Sonderpädagogen/innen in übergreifenden Aufgaben in Schulamt und Bezirksregierung

LehrerInnen sind mit Aufgaben – z.B. in Fachberatung von Schulaufsicht – beauftragt. Hier sehen wir durchaus die Nutzung von Ressourcen für die Unterrichtsversorgung, indem die Aufgabenbereiche und deren Verteilung überprüft wird. Frau Feller sieht eine Freisetzung von Abordnungen aus diesen Aufgabenbereichen sehr kritisch.

  1. Bezahlung bei Neueinstellung zur Festanstellung und Vertretungsstellen

Über unserer Schilderung, dass es zu verspäteten Gehaltszahlungen bei Neueinstellungen kommt, war die Ministerin bestürzt. Das Thema ist für sie nicht neu. Sie ist aber davon ausgegangen, dass es nach Anweisungen aus ihrem Haus keine Zahlungsverzögerungen mehr geben sollte. Sie wird das noch einmal prüfen lassen.

  1. Vereinheitlichung der Zuweisung der § 15 Ressource in den ESE-Schulen

Die Ministerin kann diesen Wunsch nachvollziehen und war verwundert, dass dies nicht längst einheitlich geschieht.

  1. Grundversorgung von Kindern mit Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung ab 2026

Der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung beinhaltet, dass Kinder zukünftig an 5 Tagen in der Woche jeweils bis zu 8 Zeit-Stunden in der Schule sein werden und das bis zu 48 Wochen im Jahr. Hinzu kommen dann insbesondere für Kinder aus Förderschulen in Kreisträgerschaft die langen Fahrtzeiten von bis zu jeweils einer Stunde für Hin- und Rückfahrt.

Wir setzen uns mit Nachdruck dafür ein, dass nicht nur zahlende Kinder zukünftig ein Mittagessen erhalten. Mit dem Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung muss die Versorgung für alle ganztägig betreuten Kinder automatisch kostenlos beinhaltet sein. Damit es nicht zu Benachteiligungen oder zu Vernachlässigungen kommt, wenn Eltern oder Erziehungsberechtigte das Essensgeld nicht zahlen (können).

Frau Feller teilt unseren Standpunkt. Das müsse gelöst werden.

An dieser Stelle bitten wir Euch Themen, die Euch in Eurer Alltagspraxis bewegen uns über Eure ArbeitskreissprecherInnen mitzuteilen. Der Vorstand trifft sich in regelmäßigen Abständen im Jahr und wird diese Themen gern aufnehmen und diskutieren.

Mit vielen Grüßen im Namen des Vorstandes

Dirk Krist – Vorsitzender

Newsletter November 22

Liebe KollegInnen,
die Themen in diesem Newsletter sind:
• Einladung zur ersten ordentlichen Mitgliederversammlung
• Ausblick auf das nächste Gespräch mit Ministerin Feller
• Eckpunktepapier Unterrichtsversorgung

Einladung zur ersten ordentlichen Mitgliederversammlung
Wir laden mit diesem Newsletter zur ordentlichen Mitgliederversammlung
am Dienstag, 28.02.2023 – Förderschule Eschenstraße
Eschenstraße 35a – 47055 Duisburg
ein.
Zeitplan
14:30 Stehkaffee
15:00 1. Begrüßung und Eröffnung

  1. Tätigkeitsbericht des Vorstandes
  2. Entlastung des Vorstandes
  3. Wahl des Vorstandes
  4. Anträge an den Vorstand
  5. Termin der nächsten MV
  6. Verschiedenes
    16:30 8. Beendigung der MV

Ausblick auf das nächste Gespräch mit Ministerin Feller
Zunächst starten wir mit einem Rückblick auf unser erstes Gespräch mit Frau Feller, das am
19.09.22 im Ministerium stattfand. An dem Gespräch nahmen aus unserem Vorstand Dirk
Krist, Frauke Ecker und Jürgen Bernroth teil. Die Ministerin nahm sich über eine Stunde Zeit
für unsere Themen.
Im Nachgang des Gespräches hat uns Ministerin Feller mitgeteilt, dass sie an regelmäßigen
Gesprächen mit uns sehr interessiert ist und hat ein jährliches Intervall von vier Gesprächen
zu aktuellen Themen angeboten.
Die Themen im September waren:

• AOSF Neustrukturierung
o unsere Position: Erhalt der Fachlichkeit; Diagnostik so früh wie möglich ansetzen; für LE/ES – analog zu SQ – auch vor Schuleintritt allgemein umsetzen.
▪ diesen Punkt nimmt Frau Feller mit in die interne Diskussion
o Erhalt der Fachlichkeit
▪ Dr. Schürmann entwickelt ein neues Verfahren, bei dem die Durchführung des Verfahrens in die Verantwortung eines Diagnostikteams gelegt wird (Schulpsychologie, Gesundheitsamt, Schulamt und weitere Personen). Frau Feller hat sich nicht abschließend über den Prozess geäußert. Uns war es wichtig deutlich zu betonen, dass auf die Expertise der Schulen nicht vollständig verzichtet werden kann.
▪ Aktive Beteiligung der schulischen Vertreter/innen (auch wir als VSF) an dem Prozess der Neustrukturierung


Einrichtung von Funktionsstellen für große Systeme mit mehr als einem Standort
o Die Ministerin benannte aufgrund einer drohenden Wirtschaftskrise, dass die Finanzmittel des Landes beschränkt sind und Ausgaben für eine Neustrukturierung in diesem Rahmen nicht zur Verfügung stünden.
o Der VSF wird hier weiterhin im Gespräch bleiben und sich für die Einrichtung von Funktionsstellen oder andere Formen der Entlastung von Schulleitung engagieren.


Gemeinsames Lernen
o Unsere Frage war, wie gut das Gemeinsame Lernen mittlerweile umgesetzt ist? Hier liegen im Ministerium bislang keine relevanten Daten vor. Diesen Punkt werden wir in die nächsten Gespräche mitnehmen.
o Personalbedarf und Personalberechnung im Gemeinsamen Lernen
o Steigende SuS an Förderschulen und zu viele offene Stellen
▪ Eine Gleichstellung wird es nicht geben, der Fokus liegt auf den Grundschulen.
▪ mehr Personal an Förderschulen im Sinne eines multiprofessionellen Teams vergleichbar der an Grundschulen wird es ebenfalls nicht geben. Auch hier war der Verweis auf die Wirtschaftskrise.


Schulsozialarbeit
o Stellenkontingente schaffen ohne Kapitalisierung von LehrerInnenstellen
▪ Den Wunsch kann sie verstehen, hat sich aber sehr bedeckt gehalten.


• Offene Stellen in der Region Ruhrgebiet

Welche Maßnahmen trifft das MSB zur Stärkung der Regionen? Schaffung von mehr Studienplätzen als langfristige Lösung. Es gibt anscheinend zurzeit keine kurzfristige Lösungsidee.

Die Themen im Vorstand für das nächste Gespräch im Januar sind:


o Entlastung von Schulleitungen
▪ Im letzten Gespräch fragte Frau Feller deutlich, wo wir Entlastungsmöglichkeiten für Schulleitungen sehen. Diesen Punkt werden wir noch einmal aufgreifen und bitten die Mitglieder besonders hierzu um Rückmeldung für weitere Ideen:
a. generelle Einrichtung von Stellen der Schulverwaltungsassistenz, die nicht aus dem Schulleitungsdeputat errechnet werden, sondern außerhalb der Stellenberechnung zugeordnet werden (Festlegung von Aufgabenfeldern, Grundkonzept und ggf. schulspezifischer Zuordnung).
▪ Entlastung im Prozess der Digitalisierung von Schulen (s. Punkt weiter unten)

o Neuorganisation des AOSF
▪ Transparenz der Expertenrunde, die federführend dafür verantwortlich ist erfragen
▪ Unterstützung aus unserem Kreis signalisieren


o Integrationshilfen
▪ Poollösungen als Entlastung für das Gesamtsystem
▪ Veränderung des rechtlichen Anspruchs auf Einzelintegration


o Offener Ganztag ab 2026

▪ Regelung für § 15 SuS treffen
▪ Diskussion zur Problematik der schließenden Tagesgruppen aufgrund des ausgeweiteten Rechtsanspruches auf einen OGS Platz
▪ Klärung des Rechtsanspruchs für Übergangsschüler im Förderschwerpunkt LE nach Klasse 5 in den Offenen Ganztag


o Gemeinsames Lernen
▪ Wie sinnhaft ist die Abordnung von LehrerInnen aus Förderschulen ins Gemeinsame Lernen aufgrund der aktuell schlechten Besetzung vieler Förderschulen?
▪ Gibt es valide Daten zu Qualität der Förderung im GL? Hintergrund ist auch die Frage, ob Tätigkeitsbereiche nicht auch von Integrationskräften übernommen werden können.
▪ GL wird in den Regierungsbezirken sehr unterschiedlich umgesetzt.

Digitaloffensive und Digitalisierung
▪ Die Fortbildungen für Schulleitungen gehen an der Realität der Förderschulen vorbei. Es gibt keine spezifischen Angebote.
▪ Logineo und Logineo LMS schaffen mehr Belastung an Förderschulen (auch für Schulleitung).
▪ Die Systeme sind zu unfertig für den Einsatz (Warum gibt es keine fertigen Baukastenmodule)
▪ Beauftragung externe Fachkräfte mit der Einrichtung und Verwaltung
▪ Medienentwicklungsplan des Schulträgers für seine Schulen einfordern, um eine einheitliche Struktur zu schaffen
▪ Schulträger bieten darüber hinaus keine weitere Verwaltungsstruktur an
▪ Plattform für Best-Practice-Beispiele schaffen
▪ Entlastung: Integration von ASDPC in SchILD NRW


MPT Stellen
Hierzu wird es vorab eine Anfrage an die Ministerin geben, da bereits zum 01.02.23 freie Stellen noch ausgeschrieben werden.
▪ Die Einstellungstermine in den einzelnen Regierungsbezirken waren unterschiedlich. In vielen fand eine Einstellung bereits zum 01.08. statt, im RP Düsseldorf erst zum 01.11.
▪ Es fehlt in der Organisation durch die Bezirksregierungen die Transparenz in vielen Punkten. So war die Einordnung der Entgeltgruppe für Bewerber bis zum Schluss nicht deutlich. Auch wie die Stellen auf einzelne Schulen verteilt wurden, blieb weitestgehend unklar (keine Transparenz sachlicher Kriterien)


Eckpunktepapier Unterrichtsversorgung
Das interne Eckpunktepapier hat die Ministerin auf einer Sitzung mit den Vorsitzenden der Schulverbände vorgestellt. Wir haben dazu umfänglich Stellung genommen. Sobald es eine offizielle Entscheidung der Ministerin zu einzelnen Punkten gibt, werden wir unsere Mitglieder informieren.


Abschließend möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass wir uns über Rückmeldungen, Anregungen, Fragen, aber auch mögliche noch nicht von uns angesprochene Themen freuen. Hierfür könnt Ihr gerne die Mitglieder des Vorstandes aus eurer Region oder eurer Fachrichtung ansprechen. Die Kontaktdaten findet ihr auf unserer Homepage: www.vsf-nrw.de
Mit kollegialen Grüßen für den Vorstand


Dirk Krist – Vorsitzender

VsF Stellungnahme zur Stellenressource §4(4) sowie zu §15

Stellungnahme der Vereinigung der Schulleitungen der Förderschulen (VSF) zur Stellenressource intensivpädagogischer Förderbedarf gemäß §15 AOSF
Die Vereinigung der Schulleitungen Förderschule LES fordert im Interesse der Schülerinnen und Schüler mit einem erhöhten sonderpädagogischen Förderbedarf gemäß §4(4) und §15 AOSF, den schleichenden Ressourcenabbau im Bereich der Förderung dieser Schülergruppe zu stoppen und ein klares Bekenntnis für die besonderen Bedarfe bei entsprechender Stellenausstattung zu setzen.
Bis zur Einführung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes wurde die bis dato für die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderbedarf ESE ausreichende Ressource transparent anhand einer Schüler-Lehrer-Relation sowohl für Schülerinnen und Schüler mit dem Unterstützungsbedarf ESE (1:7,83) als auch für die mit einem erhöhten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf (1:4,17) berechnet.
Mit der Subsummierung des Förderschwerpunktes ESE unter die Fachrichtungen LES wurde die Berechnungsgröße für die Stellenbedarfe deutlich verändert (1:9,92). Im Wissen um die hoch belastete Schülerschaft ESE wurde die schülerbezogene Ressource durch Stellenzuschläge aus dem Budget des Unterrichtsmehrbedarfs I und II ergänzt.
Bereits mit Einführung des 9. SchRÄG haben verschiedene Verbände und Arbeitskreise auf die Notwendigkeit der langfristigen Aufrechterhaltung der Mehrbedarfe aufmerksam gemacht, um auch weiterhin die vielfältigen und qualitativ hochwertigen Förderangebote gerade für die Schülerinnen und Schüler mit einem erhöhten Unterstützungsbedarf aufrechterhalten und bedarfsorientiert weiterentwickeln zu können. Bedingt durch vielfältige Änderungen, Anpassungsprozesse, Festschreibung des Budgets und Verschiebung von Ressourcen, hat leider dennoch ein schleichender Ressourcenabbau stattgefunden.
Mit der Neuausrichtung der Inklusion in den allgemeinbildenden weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2019/20 trat an den Schulen des Gemeinsamen Lernens die Inklusionsformel 25-3-1,5 gemäß Erlass vom 15.10.2018 in Kraft, „nach der eine Klasse […] aus 25 SuS besteht, von denen drei einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung haben. Dieser Klasse steht ein Mehrbedarf im Umfang einer halben Lehrerstelle zur Verfügung, der von Lehrkräften für Sonderpädagogik, allgemeinpädagogischen Lehrkräften oder Personen aus der Gruppe der multiprofessionellen Teams besetzt werden kann.“ 1 Dies entspricht rechnerisch einer Schüler-Lehrer-Relation für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf von 1:6 und stellt damit im Vergleich zur Förderschule eine deutlich höhere Stellenzuweisung bei gleichzeitig in der Ausprägung geringerer Problembelastung dieser Schülerinnen und Schüler sicher.
Gleichzeitig wurde für die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt ESE die über die Schüler-Lehrer-Relation hinausgehende Stellenzuweisung aus dem Mehrbedarf II mit der Einführung der MESK an das Angebot intensivpädagogischer Maßnahmen an den Standorten gekoppelt. Dabei bleibt in diesem Paradigmenwechsel die Frage nach transparenten Kriterien bezüglich der Ressourcenzuteilung zurzeit noch offen.
Die Notwendigkeit, die Qualität der intensivpädagogischen Konzepte an den Standorten zu erhalten und weiterzuentwickeln, wird durch die Zwischenergebnisse des interdisziplinären Kooperationsprojektes

„Psychische Gesundheit von Schülerinnen und Schülern an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung“ (PEARL) zwischen Universität zu Köln und den teilnehmenden Förderschulen ESE auch deutlich untermauert.
Die in der ersten Erhebungsphase 2018 mit dem Diagnosesystem für Psychische Störungen (DISYPS-III) gewonnenen Daten belegen, dass von den 698 (der) erfassten Schülerinnen und Schüler an den beteiligten Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt ESE ca. 80 % im Bereich der psychischen Auffälligkeit hochgradig und teilweise komplex belastet sind. 80,1 % der Schülerinnen und Schüler weisen psychische Auffälligkeiten im Bereich der externalisierenden Störungen (ADHS und SSV) auf. Dabei ließen sich bei ca. 60 % der Kinder und Jugendlichen dieser Gruppe Komorbiditäten mit psychischen Auffälligkeiten sowohl aus dem Bereich der externalisierenden als auch internalisierenden Störungsbilder (Angst und Depression) nachweisen. In der Gruppe der internalisierenden Störungsbilder wurden insgesamt ca. 22 % als auffällig bzw. sehr auffällt ermittelt. (vgl. ZfH. 71;2020). „Ein weiteres wichtiges Indiz für das Vorliegen psychischer Auffälligkeiten ist die Dimension der individuellen Funktionsbeeinträchtigung“ (ebd.). Hier zeigt sich, dass 70 % der Schülerinnen und Schüler sehr auffällig sind und lediglich 3 % der Stichprobe gar keine Auffälligkeiten zeigte.
Mit den hier kurz umrissenen Ergebnissen der Studie wird deutlich, dass ein sehr hoher Anteil der Schülerinnen und Schüler der FöS ESE dringend auf besondere Rahmenbedingungen und Schutzräume sowie auf intensivpädagogische und interdisziplinäre Angebote angewiesen ist, um überhaupt am Schulleben teilnehmen zu können.
War ein leichtes Zurückfahren der Ressourcen in den vergangenen Jahren noch teilweise durch einen erhöhten Arbeitseinsatz aller Kolleginnen und Kollegen der Förderschulen ESE zu kompensieren, so ist inzwischen ein Punkt erreicht, der auch bei bester Organisation der Schulen und vollem Einsatz aller Kolleginnen und Kollegen nicht mehr zu kompensieren ist. Die Grenze der Arbeitsfähigkeit der Förderschulen ESE ist erreicht und in Teilen schon überschritten.
Die Förderschule ESE trägt aufgrund Ihrer Funktion als unterstützendes subsidiäres Schulsystem wesentlich zum Gelingen des Gemeinsamen Lernens bei und übernimmt darüber hinaus durch die zielgerichtete sonderpädagogische Unterstützung von Schülerinnen und Schülern, die ohne diese Unterstützung sehr schnell durch jedes Raster fallen würden, eine bedeutende gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahr. Außer der Förderschule ESE gibt es keine schulische oder überhaupt andere Institution, die diese Schülerinnen und Schüler dauerhaft bzw. über längere Zeit (aus-)hält.
Der VSF fordert im Interesse der Förderung der Schülerinnen und Schüler mit dem Unterstützungsbedarf ESE sowie insbesondere für die SuS mit intensivpädagogischem Unterstützungsbedarf, die Stellenressourcen zu erhöhen. Dies ist zwingend notwendig, um den oben angesprochenen Problemlagen in der notwendigen Art und Weise zu begegnen.
Diese Erhöhung muss sich unabhängig von einem festgeschriebenen Budget an den realen Bedarfen aller mit dem Unterstützungsbedarf ESE – besonders der intensivpädagogisch – zu fördernden Schülerinnen und Schülern orientieren.
Hier sind unterschiedliche Stellenberechnungsmodelle denkbar, in jedem Fall muss dabei die Stellenressource über dem Ansatz des 2019 für die Förderung der Zielgruppe im Gemeinsamen Lernen anerkannten Ressource von 1:6 liegen.
Für die Vereinigung der Schulleitungen der Förderschulen LES
gez. Jan Peter Meier, Jürgen Bernroth

Mitgliederbrief Nr. 3

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit Schreiben vom 11.05.2021 an die Ministerin des MSB, Frau Gebauer, haben wir als VSF NRW kritisch zum Masterplan Grundschule sowie zu dem Eckpunktepapier für die Steuerung der Ressourcen im Gemeinsamen Lernen in der Grundschule Stellung genommen.
Auf Bitte der Ministerin hat nun Herr Dr. Schürmann (Referat 511-Grundsatzfragen Inklusion) den Vorstand der VSF NRW kurzfristig zu einem Videogespräch über diese Stellungnahme eingeladen.
Das Gespräch fand am Freitag, den 18.06.2021 von 15 – ca. 17 Uhr als Videokonferenz statt. Teilnehmer waren von Seiten des MSB Herr Dr. Schürmann, Referat 511, Frau Mauermann, Referat 512 (Förderschulen, Schulen für Kranke), Frau Völker (Referat 511), Herr Dicke (Referat 512). Von Seiten der VSF NRW Dirk Krist (SQ), Gerhard Dickers (ESE), Frau Ecker (LE).

Grundschulerlass und Masterplan Grundschule -Stellungnahme der Schulleitervereinigung

Eine unterschiedliche Personalausstattung zwischen Gemeinsamen Lernen und Förderschulen ist aus unserer Sicht in keiner Weise zu rechtfertigen. Im Gegenteil müssen die Personalressourcen im Rahmen einer Gleichbehandlung aller Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf schnellstmöglich in unseren Förderschulen mindestens auf dasselbe Niveau der Personalausstattung der Primar- und Sekundarstufe im Gemeinsamen Lernen angeglichen werden.

Neue Lehrpläne Primarstufe

Liebe KollegInnen und Kollegen,

wir werden als Verband, der in schulischen Angelegenheiten von allgemeiner und grundsätzlicher Bedeutung zu beteiligen ist, in der Anhörung zu den Lehrplanentwürfen für die Primarstufe eine Stellungnahme abgeben.
https://www.schulentwicklung.nrw.de/lehrplaene/lehrplannavigator-grundschule/

Unserer Auffassung nach sind die Lehrpläne vor dem Hintergrund eine kompetenzorientierten Planung für den zielgleichen Bildungsgang in der Primarstufe deutlich formuliert.
Vor allem in den Aufgaben und Zielen wird  in den einzelnen Unterrichtsfächern das Anknüpfen an die Basiskompetenzen des einzelnen Kindes hervorgehoben.
Die dennoch sehr allgemein verfasste Aufgabe
Mit Eintritt in die Primarstufe verfügt jedes Kind über sehr individuelle Lern- und Bildungserfahrungen. In Ergänzung der frühkindlichen Bildung in der Familie gehört zu den Aufgaben  des  Elementarbereichs  die  ganzheitliche  Förderung  des  Kindes  in  der  Entwicklung  seiner Persönlichkeit durch informelle, erkundende und spielerische Lernformen. Im Sinne eines Kontinuums greift die Primarstufe individuelle Lern- und Bildungserfahrungen in der Schuleingangsphase auf, führt sie alters- und entwicklungsgemäß fort und leitet behutsam Formen systematischen Lernens und Arbeitens an
sollte im Sinne der Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf innerhalb einer zielgleichen Bildung ausdifferenziert werden.

Daher bitten wir das Ministerium um die Aufnahme eines Passus, der die besondere Situation von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf innerhalb der Teilhabe an einem gemeinsamen Bildungsprozess, berücksichtigt.

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf benötigen entsprechend ihres Förderschwerpunktes innerhalb eines zielgleichen Bildungsganges,  individuelle, sonderpädagogische Maßnahmen einer fachlich, inhaltlichen Förderung.
Basierend auf einer individuellen Förderplanung wird es Ihnen ermöglicht, schrittweise Voraussetzungen zu entwickeln, um die Kompetenzerwartungen in dem Unterrichtsfach zu erreichen.

Grundlage ist eine differenzierte, förderschwerpunktspezifische Prozessdiagnostik, die mit Hilfe von Diagnoseinstrumenten eine gezielt sonderpädagogische Förderplanung in diesem Fachbereich ermöglicht.

Mitgliederbrief Nr. 1 veröffentlicht

Zum Ende des Jahres 2020 hat die VsF NRW ihren ersten Mitgliederbrief veröffentlicht. Der Vorstand informiert über seine Aktivitäten, die Entwicklung der Mitgliederzahlen und die Themen, die die Vereinigung momentan beschäftigen.

Sie können den Mitgliederbrief hier herunterladen.