Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit Schreiben vom 11.05.2021 an die Ministerin des MSB, Frau Gebauer, haben wir als VSF NRW kritisch zum Masterplan Grundschule sowie zu dem Eckpunktepapier für die Steuerung der Ressourcen im Gemeinsamen Lernen in der Grundschule Stellung genommen.
Auf Bitte der Ministerin hat nun Herr Dr. Schürmann (Referat 511-Grundsatzfragen Inklusion) den Vorstand der VSF NRW kurzfristig zu einem Videogespräch über diese Stellungnahme eingeladen.
Das Gespräch fand am Freitag, den 18.06.2021 von 15 – ca. 17 Uhr als Videokonferenz statt. Teilnehmer waren von Seiten des MSB Herr Dr. Schürmann, Referat 511, Frau Mauermann, Referat 512 (Förderschulen, Schulen für Kranke), Frau Völker (Referat 511), Herr Dicke (Referat 512). Von Seiten der VSF NRW Dirk Krist (SQ), Gerhard Dickers (ESE), Frau Ecker (LE).
Grundschulerlass und Masterplan Grundschule -Stellungnahme der Schulleitervereinigung
Eine unterschiedliche Personalausstattung zwischen Gemeinsamen Lernen und Förderschulen ist aus unserer Sicht in keiner Weise zu rechtfertigen. Im Gegenteil müssen die Personalressourcen im Rahmen einer Gleichbehandlung aller Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf schnellstmöglich in unseren Förderschulen mindestens auf dasselbe Niveau der Personalausstattung der Primar- und Sekundarstufe im Gemeinsamen Lernen angeglichen werden.
Neue Lehrpläne Primarstufe
Liebe KollegInnen und Kollegen,
wir werden als Verband, der in schulischen Angelegenheiten von allgemeiner und grundsätzlicher Bedeutung zu beteiligen ist, in der Anhörung zu den Lehrplanentwürfen für die Primarstufe eine Stellungnahme abgeben.
https://www.schulentwicklung.nrw.de/lehrplaene/lehrplannavigator-grundschule/
Unserer Auffassung nach sind die Lehrpläne vor dem Hintergrund eine kompetenzorientierten Planung für den zielgleichen Bildungsgang in der Primarstufe deutlich formuliert.
Vor allem in den Aufgaben und Zielen wird in den einzelnen Unterrichtsfächern das Anknüpfen an die Basiskompetenzen des einzelnen Kindes hervorgehoben.
Die dennoch sehr allgemein verfasste Aufgabe
„Mit Eintritt in die Primarstufe verfügt jedes Kind über sehr individuelle Lern- und Bildungserfahrungen. In Ergänzung der frühkindlichen Bildung in der Familie gehört zu den Aufgaben des Elementarbereichs die ganzheitliche Förderung des Kindes in der Entwicklung seiner Persönlichkeit durch informelle, erkundende und spielerische Lernformen. Im Sinne eines Kontinuums greift die Primarstufe individuelle Lern- und Bildungserfahrungen in der Schuleingangsphase auf, führt sie alters- und entwicklungsgemäß fort und leitet behutsam Formen systematischen Lernens und Arbeitens an“
sollte im Sinne der Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf innerhalb einer zielgleichen Bildung ausdifferenziert werden.
Daher bitten wir das Ministerium um die Aufnahme eines Passus, der die besondere Situation von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf innerhalb der Teilhabe an einem gemeinsamen Bildungsprozess, berücksichtigt.
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf benötigen entsprechend ihres Förderschwerpunktes innerhalb eines zielgleichen Bildungsganges, individuelle, sonderpädagogische Maßnahmen einer fachlich, inhaltlichen Förderung.
Basierend auf einer individuellen Förderplanung wird es Ihnen ermöglicht, schrittweise Voraussetzungen zu entwickeln, um die Kompetenzerwartungen in dem Unterrichtsfach zu erreichen.
Grundlage ist eine differenzierte, förderschwerpunktspezifische Prozessdiagnostik, die mit Hilfe von Diagnoseinstrumenten eine gezielt sonderpädagogische Förderplanung in diesem Fachbereich ermöglicht.
Mitgliederbrief Nr. 1 veröffentlicht
Zum Ende des Jahres 2020 hat die VsF NRW ihren ersten Mitgliederbrief veröffentlicht. Der Vorstand informiert über seine Aktivitäten, die Entwicklung der Mitgliederzahlen und die Themen, die die Vereinigung momentan beschäftigen.
Sie können den Mitgliederbrief hier herunterladen.