Newsletter Nr. 04

VSF-Treffen mit Frau Ministerin Feller am 20.12.2023 in Düsseldorf

Liebe KollegInnen,

der gesamte Vorstand wünscht allen Mitgliedern ein gutes Jahr 2024.

Mit Beginn der Weihnachtsferien hatten wir noch ein Gespräch mit der Ministerin über das wir Euch gern informieren.

Das Gespräch fand am 20.12.23 statt. Teilgenommen haben:

MSB:   Frau Feller, Frau Mauermann, Herr Dicke

VSF: Dirk Krist, Frauke Eckert, Jürgen Bernroth

Rückblickend finden wir, dass das Gespräch in einer sehr wertschätzenden und angenehmen Atmosphäre stattgefunden hat. Die Ministerin hat sich über das geplante Zeitfenster hinaus viel Zeit für unsere Themen genommen.

  1. Stand der Erhebung zur AO-SF-Evaluation

Die Ministerin hat wenig zum aktuellen Inhalt erzählen können. Die Zeitschiene für die Vorstellung der Evaluationsergebnisse in den einzelnen Förderschwerpunkten und die damit verbundenen Vorschläge zu Änderungen werden im 1. Quartal des neuen Jahres im Beirat vorgestellt und dann in den Schulausschuss gebracht. Ziel der Ministerin ist eine deutliche Verschlankung der momentanen, sehr unterschiedlichen Verfahren, um Personalressourcen für den Unterricht zu gewinnen.

Wie in den Gesprächen zuvor haben wir deutlich auf die unverzichtbare Fachexpertise der Förderschulen hingewiesen. Das im Blick zu behalten ist der Ministerin ein Anliegen.

Momentan liegt der Fokus aber vor allem auf der Stärkung der Basiskompetenzen in den Fachbereichen Deutsch und Mathematik im Bereich der Primarstufe.

Dazu ist die Bereitstellung eines umfassenden Screening- und Förderprogramms angedacht, das im Herbst 24 konkretisiert werden soll.

Die Ministerin will eine Förderung von Kindern frühestmöglich ansetzen. Dazu gibt es bereits Gespräche zwischen MSB und MKJFGFI.

Wir haben Modelle der Vergangenheit im Sinne einer vorschulischen Förderung an Förderschulen mit der Ministerin besprochen. Ob es eine Anbindung an Förderschulen geben könnte oder wie weit eine Kooperation mit bestehenden Systemen umsetzbar wäre, ist momentan komplett offen. Um eine frühe Förderung konzeptionell zu verankern, muss zwischen beiden Ministerien eine klare Vereinbarung gefunden werden.

  1. Ausbildungsordnung für LAA und individuelle Umsetzung in den Studienseminaren

Wir haben in dem Gespräch mit der Ministerin unsere Bedenken zu den Ausbildungsmodellen einer 60/40 Regelung geäußert und die Bedeutung einer fachlichen Qualifikation durch die Ausbildung an einer Förderschule diskutiert. Die Zielsetzung des MSB ist die frühzeitige Gewinnung von LehrerInnen für das Gemeinsame Lernen. Wir haben Alternativen wie die generelle Stärkung des Interesses von AbiturientInnen benannt. Die Ministerin erklärte, dass die Werbung für den LehrerInnenberuf in verschiedenen Richtungen angesetzt werden muss.

Auch dieses Thema werden wir weiterverfolgen und bitten Euch um Rückmeldung zu den Erfahrungswerten der nächsten Ausbildungsintervalle. Es interessiert uns vor allem, ob die regionalen Unterschiede in der Auslegung der Ausbildung weiterhin bestehen bleiben und wie die Reaktion der LAA auf diese Module ist.

  1. Entlastung des Systems Schule:

Da Frau Feller diesen Punkt in den letzten Gesprächen immer benannt hat, haben wir verschiedene Aspekte darunter zusammengefasst.

3.1 Zweite KonrektorInnenstelle in Schulverbünden und großen Förderschulsystemen

Dieses Thema haben wir auch in den letzten Gesprächen mit Frau Feller diskutiert und werden es ebenfalls mit in die nächsten Gespräche nehmen.

Die Festlegung hat tiefe Auswirkungen auf die Einrichtung von Planstellen. Wir haben die besondere Situation für KollegInnen, die Aufgaben der Schulleitung übernehmen geschildert. Unsere Argumentation gerade für große Förderschulsysteme mit mehreren Standorten konnte Frau Feller nachvollziehen.

3.2 Schulverwaltungsassistenten an Förderschulen

Wir haben die unterschiedliche Handhabung in der Beantragung und Umsetzung in den einzelnen Bezirksregierungen besprochen. Frau Feller war sehr irritiert über unsere Darstellung. Es gibt klare Vorgaben dazu. Sie wird die Verfahrensweise überprüfen lassen und uns dazu eine Rückmeldung geben.

3.3 Erweiterung der Personalressourcen über MPT oder Kapitalisierung von weiteren Stellen

Tatsächlich wird über eine Weiterführung des Programms gedacht. Allerdings werden rechtliche Vorgaben dafür geprüft. Da bislang die Stellen unbefristet besetzt wurden, wird eine zeitliche Begrenzung der Arbeitsverträge überprüft.

3.4 Perspektive des Programms „Alltagshelfer/innen“

Wir haben aus vielen Schulen positive Rückmeldungen über die Stellenbesetzungen erhalten und mit der Ministerin mit Blick auf das Auslaufen des Modells im Sommer 2025 Perspektiven für diese Stellen besprochen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann sie darüber keine abschließende Auskunft geben. Generell ist in der Diskussion, wie mit diesen Stellen weiter verfahren werden soll. Wir werden auch diesen Punkt mit in das nächste Gespräch nehmen.

3.5 Infrastrukturmodell“ Schulbegleitung in allen Kreisen/Bezirksregierungen

Der Einsatz von Integrationshilfen/Schulbegleitungen ist stark abhängig von den Verfahrensweisen in den einzelnen Kommunen und Kreisen. Wir haben mit der Ministerin ein einheitliches Konzept angesprochen, das den Einsatz solcher Stellen für die jeweilige Schule flexibler gestalten könnte. Frau Feller stellt die Problematik unterschiedlicher Ressorts da, äußert aber, dass daran gearbeitet wird Integrationshilfen, in einer anderen Modellstruktur nutzbar zu machen.

3.6 Ressourcenakquise von Sonderpädagogen/innen in übergreifenden Aufgaben in Schulamt und Bezirksregierung

LehrerInnen sind mit Aufgaben – z.B. in Fachberatung von Schulaufsicht – beauftragt. Hier sehen wir durchaus die Nutzung von Ressourcen für die Unterrichtsversorgung, indem die Aufgabenbereiche und deren Verteilung überprüft wird. Frau Feller sieht eine Freisetzung von Abordnungen aus diesen Aufgabenbereichen sehr kritisch.

  1. Bezahlung bei Neueinstellung zur Festanstellung und Vertretungsstellen

Über unserer Schilderung, dass es zu verspäteten Gehaltszahlungen bei Neueinstellungen kommt, war die Ministerin bestürzt. Das Thema ist für sie nicht neu. Sie ist aber davon ausgegangen, dass es nach Anweisungen aus ihrem Haus keine Zahlungsverzögerungen mehr geben sollte. Sie wird das noch einmal prüfen lassen.

  1. Vereinheitlichung der Zuweisung der § 15 Ressource in den ESE-Schulen

Die Ministerin kann diesen Wunsch nachvollziehen und war verwundert, dass dies nicht längst einheitlich geschieht.

  1. Grundversorgung von Kindern mit Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung ab 2026

Der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung beinhaltet, dass Kinder zukünftig an 5 Tagen in der Woche jeweils bis zu 8 Zeit-Stunden in der Schule sein werden und das bis zu 48 Wochen im Jahr. Hinzu kommen dann insbesondere für Kinder aus Förderschulen in Kreisträgerschaft die langen Fahrtzeiten von bis zu jeweils einer Stunde für Hin- und Rückfahrt.

Wir setzen uns mit Nachdruck dafür ein, dass nicht nur zahlende Kinder zukünftig ein Mittagessen erhalten. Mit dem Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung muss die Versorgung für alle ganztägig betreuten Kinder automatisch kostenlos beinhaltet sein. Damit es nicht zu Benachteiligungen oder zu Vernachlässigungen kommt, wenn Eltern oder Erziehungsberechtigte das Essensgeld nicht zahlen (können).

Frau Feller teilt unseren Standpunkt. Das müsse gelöst werden.

An dieser Stelle bitten wir Euch Themen, die Euch in Eurer Alltagspraxis bewegen uns über Eure ArbeitskreissprecherInnen mitzuteilen. Der Vorstand trifft sich in regelmäßigen Abständen im Jahr und wird diese Themen gern aufnehmen und diskutieren.

Mit vielen Grüßen im Namen des Vorstandes

Dirk Krist – Vorsitzender