Gespräch mit der Ministerin, 30.09.2024, 13.30 Uhr
Teilnehmende:
– Frau Ministerin Dorothee Feller
– Frau Silke Laux (Referat 511 Grundsatzfragen Inklusion)
– Herr Dicke (Referat 512 Förderschulen, Klinikschule)
– Frauke Ecker (VSF, Förderschule Lernen)
– Dirk Krist, (VSF Förderschule Sprache)
– Jürgen Bernroth (VSF, Förderschule Emotionale und soziale Entwicklung)
- AO-SF – Mitwirkung der Gremienvertreter/innen
- Beteiligung des VSF an der Erarbeitung der Neuausrichtung
- Erkundung („zwischen den Zeilen“) welche Zielrichtung die Neuausrichtung seitens des Ministeriums zukünftig haben soll
- Geplanter Zeitrahmen und Arbeitsschritte der Neuausrichtung
Frau Feller:- Das Gutachten sei sehr dick und die hausinterne Diskussion sei noch nicht abgeschlossen.
- Ziel, Entlastung der Förderschullehrerinnen, damit effektiv mehr Stunden im Unterricht verbleiben.
- Outsourcing von Prozessen
- Weiteres Ziel: Prävention ausbauen:
- Förderung der Basiskompetenzen
- Diagnostik soll verankert werden, die Erprobung erfolge in Startchancenschulen
- Screenings bei Schulanmeldung („ILeA T“ – Lern-Entwicklungsanalyse im Übergang zur Grundschule), Einführung digitaler Tools 25/26 (Erprobung z.Zt. an 150 Schulen – Tool befindet sich in der europaweiten Ausschreibung)
- Schaffung gleicher Startbedingungen bei Einschulung
- Die Umsetzung soll noch in dieser Legislaturperiode erfolgen.
- Delfin 4 hingehen steht auf dem Prüfstand
- Bedenken: Erfassung der Schülerinnen aus bildungsfernen Familien, nicht alphabetisiert und oft nicht über Kindergärten erfasst.
2. Entlastung von Schulleitung / Schulverwaltungsassistenz
- 2. Konrekor:innen-Stelle für große Förderschulsysteme
- Abfrage der Mittelvergabe an die Bezirksregierungen für die Umsetzung von Schulverwaltungsassistenz
- Steuerungsprozesse der Bezirksregierung bei der Vergabe / Kriterien der Verteilung?
- Voraussetzung zur Beantragung von Schulassistenz: 9 Lehrerstunden oder Verwaltungsstunden der Schulleitung = ergeben eine ganze Stelle Schulverwaltungsassistenz (Einstufung in der Regel auf EG 8)
Frau Feller:
Im Rahmen der Haushaltsgespräche für 2026 sei das Thema der 2. Konrektor:innen-Stelle für (große) Förderschulen aus Sicht des Ministeriums fest eingeplant.- 380 Schulverwaltungsassistenten im Land NRW über die Bezirksregierungen verteilt – wie die Verteilung genau erfolgt sei, sei allerdings unklar.
- Auftrag an VSF: Anfrage an die Dezernenten der Bezirksregierungen nach Kriterien und Umsetzung bei der Verteilung der Stellen Schulverwaltungsassistenz
3. Perspektiven – MPT/Schulsozialarbeiter/Alltagshelfer/innen
- Alltagshelfer/innen: 70 % der Mitglieder sprachen sich für die Fortsetzung des Programms aus = wird die Maßnahme fortgeführt?
- Schulsozialarbeit in der Schuleingangsphase finanziert aus Stellenanteile eines Sonderpädagogen/in
- Grundsätzliche Versorgung von Förderschulen mit Schulsozialarbeit = nicht über MPT umsetzbar
Deutliche Trennung der Kapitelversorgung mit sonderpädagogischer Personalausstattung = keine kapitelübergreifende Versorgung (zukünftiges Thema)
Frau Feller:- Schulsozialarbeit: es gibt drei Säulen der SSA
o Kommunen/Kreise
o Land: Schulsozialarbeit auf Landesstellen
o Fördertopf/ Förderprogramm von 57 Mio.€, Schulträger kann sich darauf bewerben - Alltagshelfer: Nach der zweijährigen Pilotphase ist es die feste Absicht des Ministeriums das Projekt weiter fortzuführen. Voraussetzung sei für die Einstellung eine Stellenbesetzung von unter 100 Prozent. In Planung ist eine Erweiterung auf Haupt- und Realschulen.
- Schulsozialarbeit: es gibt drei Säulen der SSA
4. Schulbegleitung
- Prozesse der Beantragung vereinfachen
- Flächendeckende Poollösung = Infrastrukturmodell als Alternative
- Verzahnung der Leistungen durch die Jugendhilfe, Schule und Soziales
- Stärkere Einbindung von therapeutischen Angeboten in Schule
- Klärungsfrage: Gibt es einen „Duldungserlass“ zur Durchführung von therapeutischen Angeboten an Schulen
Frau Feller:- Die Landesregierung stellt einen Fördertopf (Inklusionspauschale) in der Höhe von 67 Millionen Euro zur Verfügung.
- Es gibt keine Landesvorgabe; die Kommunen setzen die Modelle unterschiedlich um.
- Der präventive Ansatz des Infrastrukturmodelles wurde von uns angesprochen (frühe Hilfen, keine Stigmatisierung).
5. Aktuelle Ausbildungverordnung
- Gibt es Erkenntnisse zur Abbruchrate der LAA?
- Ausbildungsqualität der Schulen prüfen
- Unterschiedliche Gestaltung der Ausbildung der LAA in den Ausbildungsseminaren
Frau Feller:- Die Lehrer:innenausbildung in NRW wird evaluiert. Das gelte auch für das 60:40-Modell und weitere Varianten.
- Frau Feller hat mit LAA-Sprecher:innen der sonderpädagogischen ZfsL gesprochen und festgestellt, dass die Förderschule der Wunschausbildungsort der meisten Anwärter:innen ist.
- Frau Feller berichtet:
* dass es zu wenig Sonderpädagogik-Studierende gibt.
* dass es viele LAAs gibt, die Ihr Referendariat nicht antreten (auch über Jahre) wenn sie ihren gewünschtes Ausbildungsseminar nicht erhalten.
* dass viele fertige Sonderpädagogen lieber Vertretungsstellen an ihrer „Wunschschule“ bzw. an ihrem „Wunschort“ antreten, als in einer Stadt anzufangen, in die nicht möchten.
* Der Wunsch ist, den Praxisanteil bereits im Bachelor zu erhöhen
- Die Schulleitervereinigung merkt an, dass man in NRW im Rahmen aller Entscheidungen des Ministeriums differenziert die regionalen Besonderheiten beachten müsse, da die (Förder-)Schullandschaft für pauschale und generelle Lösungsversuche zu komplex sei. Wir produzieren ansonsten perspektivisch handlungsunfähige Regionen.
* Keine einheitliche Regelung in NRW
* Praxissemester kommen nicht überall an
6. Startchancen
- Wird die Umsetzung für alle Schulformen der Förderschulen geplant?
- Umsetzung im SJ 2025/26?
Frau Feller:- 25/26 gehen auch Förderschulen (LE und ESE) mit in das Startchancenprogramm
- 37 Schulen können landesweit teilnehmen
- Die Auswahl erfolgt nach Kriterien (Migration und Armut).
- Die Bezirksregierungen haben Vorschläge unterbreitet.
Ziel: Halbierung der Schulabbrecher in den nächsten zehn Jahren.
7. Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung ab dem Schuljahr 2026/27
- Mangelnde Personalkompetenzen in den Bauabteilungen der Schulträger führen zur zeitverzögerten Umsetzung oder dazu, dass z.T. keine Ausbauten bis 2030 erfolgen können
- Multifunktionale Raumnutzung erfordert eine andere Raumgestaltung der Schule / Personalbesetzung und erhöhte Reinigungs- und Renovierungsintervalle müssen geklärt werden. Das Raumkonzept der Schule muss dafür überarbeitet werden.
- Beförderung im Schülerspezialverkehr:
- Kein Anspruch auf Beförderung im Schülerspezialverkehr in den Ferien
- Fahrzeiten + Betreuungszeiten führen bei Kindern im Schülerspezialverkehr zu Anwesenheitszeiten von teilweise über 10 Stunden außer Haus
Frau Feller:- Noch sind nicht alle Eckpunkte für die ganztägige Betreuung ab 2026 final festgelegt.
- Teilhabe: Die noch längere Abwesenheit von zu Hause, insbesondere in ländlichen Strukturen mit Schülerspezialverkehr (bis zu 50 Stunden in der Woche) sowie die Einschätzung, dass Kinder die Ferienbetreuung nicht wahrnehmen können, da die Eltern in ländlichen Strukturen nicht auf den Schülerspezialverkehr zurückgreifen können, aber selbst nicht die Beförderung leisten können, wird ernsthaft wahrgenommen.
- Mit vielen Grüßen im Namen des Vorstandes
Dirk Krist – Vorsitzender